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   VGH Bayern, 27.03.2020 - 6 ZB 17.2395   

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https://dejure.org/2020,8588
VGH Bayern, 27.03.2020 - 6 ZB 17.2395 (https://dejure.org/2020,8588)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.03.2020 - 6 ZB 17.2395 (https://dejure.org/2020,8588)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. März 2020 - 6 ZB 17.2395 (https://dejure.org/2020,8588)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    DirektZahlDurchfV § 12 Abs. 3 Nr. 5; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; VO (EU) Nr. 1307/2013Art. 32 Abs. 2, Abs. 3
    Aktivierung von Zahlungsansprüchen für auf einem Truppenübungsplatz gelegene und als Dauergrünland genutzte Flächen nach der Agrar-DirektZahlVO 2013

  • rewis.io

    Aktivierung von Zahlungsansprüchen für auf einem Truppenübungsplatz gelegene und als Dauergrünland genutzte Flächen nach der Agrar-DirektZahlVO 2013

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Basisprämie; Zahlungsansprüche; Beihilfefähige Fläche; Truppenübungsplatz; Landwirtschaftliche Tätigkeit; Militärische Nutzung; Zuordnung von Flächen zu einem Betrieb; Beschaffenheit; Agrarpolitik; Berufungsverfahren; Verletzung; Zuweisung; militärische Nutzung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 02.07.2015 - C-684/13

    Demmer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2020 - 6 ZB 17.2395
    Die Qualifizierung einer Fläche als "landwirtschaftlich" und als für eine "landwirtschaftliche Tätigkeit" genutzt, hängt von der tatsächlichen Nutzung der fraglichen Fläche ab (EuGH, U.v. 2.7.2015 - C-422/13 - juris Rn. 36, 39 und - C-684/13 - juris Rn. 56; BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 3 C 11.17 - NVwZ-RR 2020, 107 Rn. 16).

    Es verhält sich insoweit nicht anders als mit den notwendigen Sicherheitszonen um Lande-, Roll- und Stoppbahnen von Flughäfen, deren Beihilfefähigkeit sich - allein - danach beurteilt, inwieweit auf ihnen tatsächlich nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden und dadurch die betreffende landwirtschaftliche Tätigkeit eingeschränkt wird (EuGH, U.v. 2.7.2015 - C-684/13 - Rn. 68 ff.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2020 - 6 ZB 17.2395
    Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 26.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-61/09

    Landkreis Bad Dürkheim - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2020 - 6 ZB 17.2395
    Um die für eine Zuordnung zu einem Betrieb erforderliche Verfügungsgewalt anzunehmen, genügt es, wenn der Betriebsinhaber hinsichtlich der Flächen bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit über eine hinreichende Selbstständigkeit verfügt, er mithin in der Lage ist, die Flächen mit der gebotenen Selbstständigkeit zu nutzen; der Vorlage eines Berechtigungsnachweises bedarf es nicht (EuGH, U.v. 14.10.2010 - C-61/09 - juris Rn. 58 ff.; BVerwG, U.v. 5.12.2019 - 3 C 22.17 juris Rn. 12 ff.).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2020 - 6 ZB 17.2395
    Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 26.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16

    Entfernung einer Polizeibeamtin aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2020 - 6 ZB 17.2395
    Zwar kann die Ablehnung einer beantragten Terminverlegung, die aus erheblichen Gründen geboten gewesen wäre (vgl. § 173 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 1 ZPO), den Anspruch der Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzen (vgl. BVerwG, B.v. 20.4.2017 - 2 B 69.16 - juris Rn. 7 ff. m.w.N.).
  • EuGH, 02.07.2015 - C-422/13

    Wree - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2020 - 6 ZB 17.2395
    Die Qualifizierung einer Fläche als "landwirtschaftlich" und als für eine "landwirtschaftliche Tätigkeit" genutzt, hängt von der tatsächlichen Nutzung der fraglichen Fläche ab (EuGH, U.v. 2.7.2015 - C-422/13 - juris Rn. 36, 39 und - C-684/13 - juris Rn. 56; BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 3 C 11.17 - NVwZ-RR 2020, 107 Rn. 16).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 3 C 11.17

    Basisprämie; Freizeit- und Erholungszwecke; Kriterien; Labyrinth;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2020 - 6 ZB 17.2395
    Die Qualifizierung einer Fläche als "landwirtschaftlich" und als für eine "landwirtschaftliche Tätigkeit" genutzt, hängt von der tatsächlichen Nutzung der fraglichen Fläche ab (EuGH, U.v. 2.7.2015 - C-422/13 - juris Rn. 36, 39 und - C-684/13 - juris Rn. 56; BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 3 C 11.17 - NVwZ-RR 2020, 107 Rn. 16).
  • BVerwG, 05.12.2019 - 3 C 22.17

    Agrarförderung: Klage auf Zahlung einer weiteren Betriebsprämie für das

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2020 - 6 ZB 17.2395
    Um die für eine Zuordnung zu einem Betrieb erforderliche Verfügungsgewalt anzunehmen, genügt es, wenn der Betriebsinhaber hinsichtlich der Flächen bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit über eine hinreichende Selbstständigkeit verfügt, er mithin in der Lage ist, die Flächen mit der gebotenen Selbstständigkeit zu nutzen; der Vorlage eines Berechtigungsnachweises bedarf es nicht (EuGH, U.v. 14.10.2010 - C-61/09 - juris Rn. 58 ff.; BVerwG, U.v. 5.12.2019 - 3 C 22.17 juris Rn. 12 ff.).
  • VG Regensburg, 05.10.2017 - RO 5 K 16.1862

    Anspruch auf Gewährung von Förderung von landwirtschaftlich genutzten Flächen im

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2020 - 6 ZB 17.2395
    Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Regensburg vom 5. Oktober 2017 - RO 5 K 16.1862 - wird abgelehnt.
  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 6 BV 19.98

    Zahlungsansprüche für Flächen, auf denen ein Solarpark errichtet ist und die

    Diese Flächen, die unzweifelhaft dem klägerischen Betrieb zuzuordnen sind (zum Maßstab etwa BayVGH, B.v. 27.3.2020 - 6 ZB 17.2395 - juris Rn. 15), werden nach den unionsrechtlichen und nationalen Kriterien trotz ihrer gleichzeitigen Nutzung als Solarpark hauptsächlich für eine landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt (a).

    Diese Rechtsprechung erging zwar zur Auslegung der Vorgängerregelungen in Art. 34 Abs. 2 Buchst. a VO (EG) Nr. 73/2009 und Art. 9 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1120/2009, gilt aber ebenso für die wortgleichen Vorschriften des Art. 32 Abs. 2 Buchst. a und Abs. 3 Unterabs. 1 Buchst. a VO (EU) Nr. 1307/2013 (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 3 C 11.17 - NVwZ-RR 2020, 107 Rn. 16; BayVGH, B.v. 27.3.2020 - 6 ZB 17.2395 - juris Rn. 13).

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